7. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Wie bereits die Vorinstanz in ihren Erwägungen festhielt, ist unbestritten und aufgrund des Geschwindigkeits-Fallprotokolls (pag. 25) erstellt, dass der Personenwagen Porsche 970 mit der Kontrollschild-Nr. ________ am 9. Dezember 2014 um 21:31 Uhr auf der Autobahn A1 Ost, Abschnitt Kirchberg-Kriegstetten, in Fahrtrichtung Zürich/Basel mit einer Geschwindigkeit von 188 km/h statt der erlaubten 120 km/h gemessen wurde und damit (nach Abzug der Sicherheitsmarge von 7 km/h) um 61 km/h zu schnell unterwegs war (pag. 214, S. 4 der Urteilsbegründung).