6. Vorwurf gemäss Strafbefehl vom 26. November 2015 Dem Beschuldigten wird im Strafbefehl vom 26. November 2015 vorgeworfen, er habe am 9. Dezember 2014, ca. 21:31 Uhr, auf der Autobahn A1 Ost in Koppigen die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h ausserorts [recte: allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf Autobahn], nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit um 61 km/h überschritten, wodurch er eine ernstliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen und auch in Kauf genommen habe. Damit habe er sich der groben Verkehrsregelverletzung gemäss