263 ff.). Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 7. Februar 2019 (pag. 275), sowie ein Auszug aus dem Handelsregister des Kantons Wallis, datierend vom 26. Februar 2019 (pag. 287), eingeholt. Anlässlich der für die oberinstanzliche Hauptverhandlung vom 26. Februar 2019 durchgeführten Eingangskontrolle wurden die vorgewiesenen Ausweispapiere des Beschuldigten sowie von Rechtsanwältin