Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 19. April 2018 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: A. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz, angeblich begangen bzw. festgestellt am 23. Mai 2016 in Thun; B. Weiter verfügt wurde: 1. Folgende Gegenstände dem Beschuldigten nach Eintritt der Rechtskraft herausgegeben werden:  1 Drahtschlaufe  Ausweiskarte 2. Der beschlagnahmte Teppich E.________(Eigentümer) nach Eintritt der Rechtskraft zurückgegeben wird. II. A.________ wird freigesprochen: