15 V. Verfügungen 10. Die Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. Nr..________) durch das zuständige Bundesamt braucht keine Zustimmung (Art. 16 Abs. 1 Bst. c DNA- ProfilG). Die Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten durch den für die Führung von AFIS zuständigen Dienst braucht keine Zustimmung (Art. 17 Abs. 1 Bst. c Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 16 VI. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I.