Es ist für beide Positionen von einem gesamthaften Zeitaufwand von 0.4 Stunden auszugehen. Der Gesamtaufwand der Verteidigung wird nach dem Gesagten um rund sechs Stunden auf gesamthaft 21 Stunden gekürzt. Die geltend gemachten Auslagen werden um CHF 18.30 auf CHF 46.60 gekürzt. Bezüglich Stundenansatz ist schliesslich festzuhalten, dass die erste Instanz von einem ortsüblichen Stundenansatz von CHF 230.00 aus ging (pag. 250, S. 27 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Rechtsanwalt B.________ hat die Erhöhung des Stundenansatzes auf CHF 250.00 resp. CHF 320.00 für das oberinstanzliche Verfahren gegenüber demjenigen für das erstinstanzliche Verfahren weder begründet, noch belegt.