schriebene Stellungnahme vom 8. Januar 2019 im Umfang von viereinhalb Seiten inkl. Rubrum als deutlich überhöht. Die Kammer kürzt somit den geltend gemachten Aufwand wie folgt: 2.15 Stunden und CHF 18.30 Spesen in Bezug auf die verpasste Frist (Aktenstudium vom 11. Januar 2019, Aktenstudium Verfügung OG vom 11. Januar 2019, Aktenstudium vom 31. Januar 2019 und Eingabe an OG vom 31. Januar 2019) und 2.55 Stunden in Bezug auf die Einreichung einer Stellungnahme. Weiter verrechnet Rechtsanwalt B.________ 2.45 Stunden für die Erstellung der Duplik vom 19. März