Für das oberinstanzliche Verfahren wird von Rechtsanwalt B.________ mit eingereichter Honorarnote vom 20. März 2020 eine Entschädigung von CHF 6‘519.50 (rund 27 Stunden zu einem Stundenansatz von CHF 320.00 resp. teilweise CHF 250.00) geltend gemacht. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den Anwaltstarifen und nach dem Zeitaufwand, den der Verteidiger für die Verteidigung der beschuldigten Person aufgewendet hat. Die Bemühungen des Anwaltes müssen im Umfang den Verhältnissen entsprechen, d.h. sachbezogen und angemessen sein.