Sinngemäss führt die Vorinstanz weiter aus, dass selbst wenn davon auszugehen wäre, dass es sich um einen echten Naturseideteppich gehandelt hätte, der verlangte Verkaufspreis von CHF 23‘000.00 doppelt so hoch gewesen sei, als maximal handelsüblich. Das Ehepaar C.________ und D.________ habe sodann gar nicht versucht, den Kaufpreis zu verhandeln. C.________ habe ausgeführt, dass er bereits im Jahre 2003 sowie im Jahr 2008 einen Teppich im Geschäft von Herrn G.________ gekauft habe. Zudem besitze C.________ nach eigenen Angaben aus seinem Elternhaus gewisse Kenntnisse was Teppiche betrifft.