_ hätte einen solchen Teppich für CHF 3‘600.00 in Konsignation gegeben, welcher dann drei- bis viermal teurer verkauft hätte werden können, was einem Preis von höchstens CHF 14‘400.00 entspreche. H.________ hätte einen solchen Teppich für ca. CHF 6‘000.00 in Konsignation gegeben, was mittels eingereichtem Beleg, wonach H.________ den Teppich für CHF 6‘200.00 dem Beschuldigten in Konsignation gegeben habe, bestätigt wird. Sinngemäss führt die Vorinstanz weiter aus, dass selbst wenn davon auszugehen wäre, dass es sich um einen echten Naturseideteppich gehandelt hätte, der verlangte Verkaufspreis von CHF 23‘000.00 doppelt so hoch gewesen sei, als maximal handelsüblich.