10 Der Beschuldigte und sein Begleiter hätten im Anschluss das Ehepaar C.________ und D.________, da dieses vorgebracht habe, das erforderliche Bargeld nicht bei sich zu Hause zu haben, erfolglos dazu gedrängt, sie zu einem Bankomaten oder zur Bank zu begleiten. Die beiden hätten dabei nachdrücklich darauf bestanden, die Bezahlung sofort und in bar abzuwickeln und als Begründung vorgegeben, sie seien in Eile. Der grosse Teppich sei dann über das Wochenende beim Ehepaar C.________ und D.___