Als Verkaufspreis für den grossen Teppich sei ein Betrag von CHF 23‘000.00 „vereinbart“ worden. Ein Kauf der anderen präsentierten Teppiche habe gemäss den Aussagen von C.________ gar nie zur Diskussion gestanden, da sie sofort bemerkt hätten, dass es sich bei den Teppichen um „billige Fälschungen“ gehandelt habe. Während D.________ sich dem Teppich gewidmet bzw. diesen genauer in Augenschein genommen habe, habe C.________ das Gespräch mit den beiden Herren geführt.