Als Herr C.________ zögerte und auswich, liessen die Händler den Teppich bei Herrn C.________ unter Ankündigung am kommenden Montag, 23.05.2016, das Geld, das bis dann zu besorgen sei, abzuholen. Entgegen den vom Beschuldigten und seinem Mitverkäufer abgegebenen Beteuerungen (und schriftlicher Bestätigung) handelt es sich nicht um einen echten handgeknüpften Naturseideteppich, sondern um einen Teppich aus merzerisierter Baumwolle, sogenannter Kunstseide.