In der Berufungsbegründung seien eine ganze Reihe bisher nicht erhobene und von der Anklage in keiner Weise gedeckter Vorhaltungen neu eingeführt worden. So werde eine angebliche Verbindung zum Geschäft G.________ als irreführend unterstellt. Die Täter seien unter falschem Namen aufgetreten und hätten forsch verhandelt. Dabei hätten sie falsche Zusicherungen abgegeben, konkret, dass es sich um einen Seidenteppich aus Naturseide mit hohem Wert aus dem Fundus von G.________ handle. Die Täter hätten den Preis zum Schein stark gemindert und Druck auszuüben versucht. Damit begebe sich die Staatsanwaltschaft fernab der Anklage und führe Anschuldigungen in den Prozess ein, die in der An-