Die aufgeführten Beeinflussungs- und Täuschungsfaktoren seien bei einer solchen Vorgehensweise besonders wirkungsvoll und überrumpelnd, was umso mehr gelte, wenn die Täter wie hier zu zweit auftreten würden. Zudem habe zumindest der Beschuldigte über Fachwissen betreffend Teppiche verfügt und habe dadurch beabsichtigt, die Lage der vermeintlich fachlich unterlegenen Opfer auszunützen. Auch hätten der Beschuldigte und sein Mittäter ihr Vorgehen immer wieder miteinander in einer dem Ehepaar C.________ und D.________ unverständlichen Sprache abgesprochen (pag. 281 ff.).