Mehrfach sei das Ehepaar C.________ und D.________ dazu gedrängt worden, den verlangten Betrag umgehend in bar zu begleichen. Als dies nicht möglich gewesen sei, hätten die Täter auf dem sofortigen Bargeldbezug bei einer Bank im Wohnort bzw. in Bern bestanden. Die Täter hätten auch beabsichtigt, das Ehepaar beim Geldbezug zu begleiten, was zusätzlichen Druck habe ausüben sollen. Der Besuch bei Ehepaar C.________ und D.________ sei praktisch als Haustürgeschäft inszeniert worden. Die aufgeführten Beeinflussungs- und Täuschungsfaktoren seien bei einer solchen Vorgehensweise besonders wirkungsvoll und überrumpelnd, was umso mehr gelte, wenn die Täter wie hier zu zweit auftreten würden.