Sie hätten äusserst forsch verhandelt und sich gegenseitig in ihren falschen Aussagen bestätigt und bestärkt. Sie hätten falsche Zusicherungen abgegeben, wie beispielsweise, dass es sich um einen Nain- Seidenteppich handle, der aus Naturseide gefertigt sei, dieser einen hohen Wert aufweise und aus dem Fundus von G.________ stamme. Die falschen mündlichen Angaben zum Wert und zur Herkunft des Teppichs hätten die Täter zusätzlich mit inhaltlich unwahren Belegen untermauert, nämlich mit einer Etikette, die mit dem Teppich verbunden gewesen sei und einem übergebenen „Echtheitszertifikat“.