NIGGLI/HEIMGARTNER, in: Basler Kommentar StPO, Art. 1-195 StPO, 2. Auflage 2014, N. 56 zu Art. 9 StPO; JOSITSCH, Grundriss des schweizerischen Strafprozessrechts, 3. Auflage 2017, N. 507; OBERHOLZER, Grundzüge des Strafprozessrechts, 2. Auflage 2005, N. 627; PIETH, Schweizerisches Strafprozessrecht, 3. Auflage 2016, N. 42). Wird der Beschuldigte vom Gericht aufgrund eines anderen Straftatbestands als in der Anklage beantragt verurteilt, ist im Einzelfall zu prüfen, ob er mit der beabsichtigten neuen rechtlichen Würdigung rechnen musste (vgl. BGE 126 I 23 E. 2d/aa S. 24).