3 19. April 2018 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als der Beschuldigte freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung, angeblich begangen bzw. festgestellt am 23. Mai 2016 in Thun, unter Ausrichtung einer Entschädigung an den Beschuldigten und unter Auferlegung der entsprechenden Verfahrenskosten an den Kanton Bern (pag. 211 f., Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteils).