2. Mit Bezug auf den rechtskräftigen Freispruch sei A.________ eine angemessene Entschädigung auszurichten. Es seien die anteilsmässigen Verfahrenskosten auszurichten und dem Kanton Bern aufzuerlegen. II. A.________ sei schuldig zu erklären des versuchten Betrugs, begangen in der Zeit vom 19. bis zum 23. Mai 2016 in X.________ z.N. von C.________ und D.________, und er sei zu verurteilen: 1. zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 80.00, ausmachend insgesamt Fr. 7‘200.00, mit bedingtem Vollzug bei einer Probezeit von zwei Jahren;