36 hat beim Honorar eine Kürzung dieser Position um 2 Stunden zu erfolgen. Der Betrag von CHF 75.00 wird als Reisezuschlag berücksichtig (siehe im Einzelnen Tabelle gemäss Urteilsdispositiv Ziff. V.2.). Auf Grund der erfolgten Kürzung von 7.5 Stunden erachtet die Kammer den verbleibenden Aufwand von 16.3 Stunden immer noch als zu hoch.