Ebenfalls fällt die mit einer Stunde veranschlagte Position „Urteilseröffnung“ am 4. Februar 2020“ weg. In Anbetracht des gebotenen Zeitaufwands, der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses ist der damit nach Kürzung noch verbleibende Zeitaufwand von 26.35 Stunden immer noch als zu hoch einzustufen. Dabei erscheinen der Kammer insbesondere die verschiedenen Posten in Bezug auf das „Studium“ als zu hoch, zumal die Aufarbeitung des Prozessstoffes bereits im vorinstanzlichen Verfahren erfolgte. Der gebotene Zeitaufwand wird damit pauschal auf 25 Stunden gekürzt.