f PKV sowie unter Berücksichtigung der für das erstinstanzliche Verfahren zugesprochenen Entschädigung erscheint der geltend gemachte Aufwand von 31.35 Stunden als übersetzt bzw. als über dem gebotenen Aufwand liegend. Vorab ist die geltend gemachte Dauer für die „Assistenz Hauptverhandlung“ am 3. Februar 2020 von 8.5 Stunden um 4 Stunden auf die effektive Zeit von 4.5 Stunden zu kürzen. Ebenfalls fällt die mit einer Stunde veranschlagte Position „Urteilseröffnung“ am 4. Februar 2020“ weg.