25. Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt B.________ 25.1 Erste Instanz Rechtsanwalt B.________ machte erstinstanzlich eine amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 13‘202.35 (inkl. Auslagen und MwSt.) geltend, was einem Zeitaufwand von 58 Stunden entspricht. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten vor erster Instanz durch Rechtsanwalt B.________ wurde von der Vorinstanz gestützt auf die eingereichte und als angemessen erachtete Kostennote vom 17. Mai 2018 bestimmt und ist zu bestätigen (pag.