Der deutlich ältere Beschuldigte ist der Onkel von E.________, er hat – eingebettet in eine gut funktionierende Familienstruktur – auch bei E.________ seine langjährige Vertrauensposition und ihr Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt. Es ist auch bei E.________ nicht davon auszugehen, dass der Beschuldigte seine Tat vorgängig geplant hat und dass pädophile Neigungen vorhanden wären. Der Beschuldigte hat jedoch vorsätzlich und in sexueller Absicht und damit aus rein egoistischen Beweggründen gehandelt. Der Vorfall wäre ohne weiteres vermeidbar gewesen.