Der Beschuldigte gab E.________ mit einem „psst“ zuerst zu verstehen, sie solle still sein, hörte dann aber auf, als E.________ kundtat, dass sie dies nicht wollte. E.________ brauchte relativ lange, um den Vorfall zu verarbeiten. Es kam auch zu gewissen Verhaltensveränderungen, was aber wohl nicht allein auf den Vorfall selber, sondern auch auf die Familiensituation generell (Trennung der Eltern) und die Folgen der Anzeige (Zerrüttung der Familie, Umzug, Ausgrenzung im Freundeskreis etc.) zurückzuführen ist. Der deutlich ältere Beschuldigte ist der Onkel von E.___