29 ne langjährige Vertrauensposition und das Abhängigkeitsverhältnis von C.________ ausgenutzt. Es ist nicht davon auszugehen, dass der Beschuldigte seine Tat vorgängig geplant hat und dass pädophile Neigungen vorhanden wären. Der Beschuldigte hat vorsätzlich und in sexueller Absicht und damit aus rein egoistischen Beweggründen gehandelt. Der Vorfall wäre trotz vorhandener Alkoholisierung durchaus vermeidbar gewesen.