_). In Anbetracht, dass C.________ sehr oft mit der Familie ihres Onkels zusammen war, handelte es sich wenigstens nur um einen einmaligen, spontanen und relativ kurzen Vorfall, ohne jegliche Gewaltanwendung. Es blieb bei Küssen und Berührungen, letztere nur über den Kleidern. Als C.________ seine Frage, ob ihr dies gefalle, verneinte, hörte der Beschuldigte auf. C.________ war zum fraglichen Zeitpunkt 13-14 Jahre alt, somit kein Kleinkind mehr. Es ist nicht bekannt, wie C.________ dieses Vorkommnis verarbeiten konnte, jedenfalls erzählte sie einige Zeit lang niemandem davon.