Einsatzstrafe für sexuelle Handlungen mit Kindern Tat- und Täterkomponente Die Vorinstanz setzte sich eingehend mit den objektiven und subjektiven Tatkomponenten auseinander und führte die korrekten Tatkomponenten auf (pag. 477). Für die Kammer wiegen die Tatkomponenten jedoch etwas schwerer als diese von der Vorinstanz beurteilt wurden, weshalb nachfolgend etwas näher darauf eingegangen wird. Der Beschuldigte lockte C.________ mit einem Spiel von ihrer Kollegin weg. C.________ befand sich an einem für sie geschützten Ort (N.________).