18. Zusatzstrafe zum Urteil vom 23. November 2015 für die sexuelle Handlungen mit Kindern z.N. von C.________ 18.1 Methodik und Strafrahmen Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl vom 23. November 2015 der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland wegen Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern gestützt auf Art. 97 Abs. 1 lit. b SVG zu einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu CHF 70.00 CHF verurteilt (pag.