28 vom 23. November 2015 zu bilden ist (nachfolgend Ziff. 18). Anschliessend wird für das seit der rechtskräftigen Verurteilung vom 23. November 2015 begangene Delikt – also für die sexuellen Handlungen z.N. von E.________, begangen Mitte Dezember 2016 – eine eigene Strafe zu bilden sein (nachfolgend Ziff. 19). In einem dritten Schritt wird die Zusatzstrafe und die davon unabhängig gebildete Strafe für das Delikt nach der letzten rechtskräftigen Verurteilung zu addieren sein.