17. Strafart und konkrete Methodik Das Gesetz sieht für die sexuellen Handlungen mit Kindern eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Es kann an dieser Stelle vorweggenommen werden, dass die Kammer für beide dieser vorliegend zu sanktionierenden Delikte – mit Verweis auf das geringe Verschulden und auf das Prinzip der Verhältnismässigkeit (Vorrang der milderen Geldstrafe gegenüber der Freiheitsstrafe) – eine Geldstrafe für angezeigt hält. Gemäss aktuellem Strafregisterauszug vom 20. Januar 2019 (pag.