24 Gleiches gilt für den Vorfall betreffend E.________. Das Beweisergebnis hat ergeben, dass der Beschuldigte seine Nichte auf dem Sofa in einem ungestörten Moment zu sich herangezogen hat, seine Hand unter das Hemd, unter den BH schob und in sexueller Absicht ihre Brüste streichelte und zusammendrückte. Er schob seine Hand weiter über ihren Bauch Richtung Scheide und streichelte sie oberhalb von dieser im Schamhügelbereich.