Erst auf weitere entsprechende Rückfrage, ob sie abgesehen von diesem Datum im Zeitraum zwischen den Besuchen der Mutter des Beschuldigten und Weihnachten 2016 bei ihnen geschlafen habe, antwortete der Beschuldigte dann letztlich, dass sie auch an anderen Tagen im Dezember dort übernachtet habe. Er wollte aber auch hier kein anderes genaues Datum wissen, konnte aber daraufhin seltsamerweise genau angeben, was er am Tag des Übernachtungsbesuchs von E.________ gemacht habe (etwas im Garten gemacht, seinem Stiefsohn geholfen, gekocht, ferngesehen, pag. 37 f.). Ebenfalls widersprüchlich und unklar erscheinen die Aussagen des Beschuldigten, wenn er einerseits davon sprach, dass E._____