In den Aussagen des Beschuldigten sind zahlreiche Lügensignale zu finden: Der Beschuldigte versuchte insgesamt von sich abzulenken, so machte er beispielsweise geltend, es sei falsch übersetzt worden (pag. 31, 34). Bei Nachfragen während der Befragung äusserte er sich aber dahingehend, dass er die Übersetzerin gut verstehe (pag. 22). Weiter übte der Beschuldigte eine gewisse Verwirrungstaktik und antwortete auf die Fragen des Staatsanwalts mit vielen Gegenfragen (z.B. pag. 35 Jetzt momentan? pag. 36, Das sie bei mir zu Hause geschlafen hat? pag. 37 Ob sie bei uns übernachtet hat? Welchen Tag? Was ich dann gemacht habe, oder?).