ber hinaus sofort damit aufgehört habe, als sie gesagt habe, dass sie dies nicht wolle (pag. 66). Es wäre für sie gerade auf Grund der nahen Beziehung zueinander ein Leichtes gewesen, die einfach gestrickte Erzählung „aufzubauschen“ oder weitere Vorfälle zu erfinden. Sie machte weiter dem Beschuldigten auch keinen Vorwurf für andere eigenartige Vorfälle wie das Zunge-ins-Ohr-Stecken (pag. 75, 366). Dass sie den Beschuldigten nicht unnötig belastete, ja sogar klar differenzierte, indiziert, dass sie sich an der Wahrheit orientierte. Sie machte den Beschuldigten auch nicht unnötig schlecht, sondern beschrieb ihr Verhältnis gar als gut (pag.