Weiter konnte sie auch schildern, was sie in dem Moment fühlte, nämlich dass es „komisch“ gewesen sei und dass sie es nicht richtig verstanden habe (pag. 74). C.________ schilderte letztlich auch eine bemerkenswerte Besonderheit in der Geschichte, die nach Ansicht der Kammer kaum erfunden sein kann, sondern viel mehr für tatsächlich Erlebtes spricht, nämlich dass ihr der Beschuldigte zum Schluss noch ein „High Five“ gegeben habe (pag. 66). Bei ihren Schilderungen fällt weiter auf, dass keine Aggravationstendenz auszumachen ist. So schilderte sie, dass der Beschuldigte sie lediglich während sehr kurzer Zeit (nicht länger als eine Minute, pag. 74) nur über den Kleider berührt und darü-