18 b) Aussagen C.________ Die Aussagen von C.________ enthalten in Anbetracht der relativ kurzen und einfachen Tathandlung doch etliche Realkennzeichen. C.________ schilderte bei der Polizei detailliert, was passiert ist. In den folgenden Einvernahmen gab es keine Widersprüche in der Erzählung des Kerngeschehens. Sie konnte über alle Einvernahmen hinweg die Tathandlung genau beschreiben. So konnte sie genau wiedergeben, wo sie war, als der Beschuldigte zu ihr kam (mit der Kollegin X.________ am Spielen, pag.