__ wusste auch von Details im Rahmengeschehen, nämlich dass E.________ auf dem Sofa habe schlafen müssen, weil irgendeine Verwandte beim Beschuldigten gewesen sei (pag. 82). O.________ differenzierte auch, wenn sie etwas nicht wusste, z.B. sagte sie, es sei in der Neujahrswoche gewesen, an welchem Tag wisse sie aber nicht mehr genau (pag. 81) oder sie wisse nicht, ob er sie über oder unter der Kleidung berührt habe (pag. 82). Die Aussagen von O.________ erscheinen der Kammer insgesamt glaubhaft, sie untermauern den Wahrheitsgehalt der Aussagen von E.___