_ geschildert hatte (pag. 66). Die Kammer geht auf Grund dieses sehr eigenartigen anschaulichen Gesprächsinhalts nicht davon aus, dass dieser von den beiden Mädchen erfunden und abgesprochen sein könnte. Weiter stehen die Aussagen von E.________ im Einklang mit den Schilderungen von O.________. So führte diese aus, wie sie am Neujahrswochenende davon erfahren habe. E.________ habe geweint und sie habe sie trösten müssen. Sie schilderte, wie E.________ ihr erzählt habe, dass der Beschuldigte sie auf dem Sofa angefasst habe, er habe sie zwischen den Beinen berührt. O.________ wusste auch von Details im Rahmengeschehen, nämlich dass E._______