auch zu, dass die beiden Mädchen es R.________ erzählt haben (pag. 353, 604). E.________ führte aus, R.________ habe gesagt, er werde A.________ anrufen. Dass R.________ den Beschuldigten hierauf informierte, wurde dann letztlich sowohl vom Beschuldigten (pag. 371) wie auch von R.________ bestätigt (pag. 353). E.________ schilderte weiter, C.________ habe ihr gesagt, A.________ habe sie dann angerufen und ihr gesagt, dass das Blut in seinen Adern gefroren sei und er hoffe, dass es unter ihnen bleibe (ab Min. 14:00). E.________ erzählte den Inhalt dieses Gesprächs gleich wie es C.________ geschildert hatte (pag.