17 überein, sind aber nicht stereotyp. C.________ wusste von Gesprächsfetzen (der Beschuldigte habe „psst“ zu ihr gesagt, pag. 65), wusste aber wiederum auch einiges nicht (sie wisse nicht, ob er E.________ unter oder über den Kleidern angefasst habe, sie wisse auch nicht, was E.________ auf das „psst“ geantwortet habe, pag. 65). Es ist auch eindrücklich, wie sich C.________ gefühlt haben wollte, nachdem E.________ ihr das Vorgefallene erzählt hatte (pag. 65). Weiter trifft es laut Aussagen von R.________ und seiner Partnerin G.________ auch zu, dass die beiden Mädchen es R.________ erzählt haben (pag.