Daran ändert auch die von der Verteidigung vorgebrachte Tatsache nichts, dass E.________ sich in der Wohnung des Beschuldigten auskannte und es für sie ein Leichtes gewesen sei, die Räumlichkeiten wiederzugeben. So braucht es deutlich mehr dazu, als die Gegebenheiten der Wohnung zu kennen, um ein Lügenkonstrukt aufzubauen und über Jahre hinweg gegenüber verschiedenen Personen aufrecht zu erhalten. Als Motiv für die falsche Anschuldigung führte die Verteidigung aus, durch das vorliegende Verfahren stehe E.________ endlich mal im Mittelpunkt und erhalte von allen Seiten Aufmerksamkeit, insbesondere vom Vater.