16 Berührungen (ca. Min. 13:50) sowie davon, dass der Beschuldigte nach 1 oder 2 Minuten damit aufgehört habe und dass weder vorher noch nachher Ähnliches vorgefallen sei (ca. Min 13.41 und 59). Zum Vorwurf der Verteidigung betreffend Falschbezichtigung ist generell festzuhalten, dass E.________ von ihrer Persönlichkeit und vom Alter her kaum in der Lage gewesen wäre, ein solches Vorwurfskonstrukt zu erfinden und dieses über das gesamte Verfahren gegenüber Polizei, Therapeuten, Familie und Freunde aufrecht zu erhalten. Daran ändert auch die von der Verteidigung vorgebrachte Tatsache nichts, dass E._____