E.________ gab aber auch an, wenn sie etwas nicht mehr sicher wusste. So sagte sie beispielsweise, sie wisse nicht mehr, woher der Beschuldigte in ihren BH gefasst habe (Min 13:47) und verlieh ihrer Vorsicht mit der Anmerkung Ausdruck, dass sie nichts Falsches sagen wolle. Auch sagte sie, es habe vielleicht 1, 2 Minuten gedauert, sie wisse es nicht. Sie wisse auch nicht, weshalb er damit aufgehört habe (Min 13:47). Weiter nahm sie die Vorfälle altersadäquat wahr und schilderte diese entsprechend. So versuchte sie beispielsweise, die Situation – wenn die Worte fehlten – mit entsprechenden Handbewegungen zu illustrieren. Sie äusserte sich auch zu ihren Gefühlen.