: SMS an E.________ Beim angeblichen Anruf des Beschuldigten an C.________, nachdem er von R.________ von den Vorwürfen erfahren haben soll, könnte es sich um den 5- minütigen Anruf vom 27. Januar 2017 um 19.26 Uhr handeln (pag. 204, von AC.________ an das Telefon von C.________). Der Beschuldigte bestritt, dass er diese Nummer benutzt hat und dass es ein solches Telefonat überhaupt gegeben hat. Dafür, dass es aber einen solchen Anruf effektiv gegeben hat,