Jedoch sind dessen Vorgehen und seine dafür getätigten Aufwendungen weitgehend unverständlich und lassen Zweifel in Bezug auf seine Aussagen aufkommen. - In den Akten sind Anruflisten der beiden Mobiltelefone des Ehepaars A.________ und Q.________ vorhanden. Eine Anrufliste betrifft das Mobiltelefon AB.________ und die andere das Mobiltelefon AC.________, beide lautend auf den Namen der Ehefrau des Beschuldigten, Q.________ (pag. 183 ff.). Der Beschuldigte und dessen Ehefrau gaben an, dass es sich bei der Telefonnummer AC.________ um diejenige der Ehefrau handle, anlässlich der Polizei gab der Beschuldigte aber die Mobiltelefonnummer AC.