12 ist kaum möglich von einer Person zu sagen, was diese über 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr tatsächlich gemacht hat, so ist auch davon auszugehen, dass diese Zeugen selber kaum täglich ununterbrochen im N.________ verkehrt haben. - Das Bestätigungsschreiben vom 11. September 2017, wonach die Gebrüder V.________ und U.________ im Zeitraum 2011/20112 für die Bar des N.________ zuständig gewesen seien und der Beschuldigte in dieser Zeit die Bar nicht besucht haben solle (pag. 269), wirft eher Fragen auf.