10 von der Polizei gehabt. Dort sei gestanden, dass sie nicht vergewaltigt worden sei. Ebenfalls habe dort entnommen werden können, dass sie Alkohol im Blut gehabt habe. Das, was E.________ erzählte und angeblich auf dem Sofa passiert sei, stimme aus zwei Gründen nicht. Erstens sei er nie alleine mit E.________ auf dem Sofa gewesen. Zweitens würden E.________ Aussagen im Prozess nicht stimmen. E.________ habe zuerst ausgesagt, dass er und seine Frau auf dem Sofa gesessen seien. Nach 2 – 3 Fragen, seien dann nur er und E._____