__ Vater habe aber damals ein Lokalverbot gehabt und zwar für immer. C.________ Vater habe vor erster Instanz selber ausgesagt, dass er seit 2008 nie mehr im N.________ gewesen sei. Er (der Beschuldigte) habe auch mit der Freundin von C.________, X.________, gesprochen. X.________ habe ihm auch gesagt, dass sie nichts darüber wisse, was C.________ sage. Er trinke aus zwei Gründen keinen Alkohol. Erstens dürfe er als Chauffeur nicht trinken, weil er auf den Ausweis angewiesen sei. Zweitens möge er keinen Alkohol.